Immo Hild - Hild Immobiliendienstleistungen
(Einzelunternehmen, Kleinunternehmer gemäß §19 UStG)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und sonstigen Leistungen, die Immo Hild (nachfolgend „Makler“ genannt) gegenüber ihren Kunden, Interessenten, Käufern, Mietern und Verkäufern (nachfolgend „Kunden“) erbringt.
(2) Die AGB finden Anwendung auf die Vermittlung und den Nachweis von Kauf-, Miet- und sonstigen Immobilienverträgen sowie auf alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Nebenleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Immo Hild stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Immo Hild.
(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 2 Leistungen des Maklers
(1) Immo Hild erbringt Maklerdienstleistungen im Rahmen der entgeltlichen Vermittlung und des Nachweises von Kauf- und Mietverträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teileigentum, insbesondere Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbeflächen.
(2) Der Makler ist berechtigt und befugt, zur Erfüllung seines Auftrags mit anderen Immobilienmaklern, Unternehmen und Dienstleistern zusammenzuarbeiten und deren Immobilienangebote im eigenen Namen oder im Auftrag Dritter anzubieten. Dies umfasst sowohl Kooperationen innerhalb Deutschlands als auch im europäischen und außereuropäischen Ausland.
(3) Immo Hild kann dabei auf ein Netzwerk von Partnerunternehmen, Maklern und Dienstleistern weltweit zurückgreifen, um den Kunden ein möglichst umfassendes Angebot und bestmögliche Vermittlungserfolge zu gewährleisten.
(4) Die Zusammenarbeit mit Dritten erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Wahrung der Interessen der Kunden sowie der Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen.
(5) Soweit Immo Hild zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einschaltet, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Für die Leistungen und Handlungen dieser Dritten übernimmt Immo Hild keine weitergehende Haftung.
§ 3 Vertragsschluss / Auftrag
(1) Ein Maklervertrag zwischen dem Kunden und Immo Hild kommt zustande, sobald der Kunde die Maklertätigkeit in Anspruch nimmt, insbesondere durch die Kontaktaufnahme oder Beauftragung von Immo Hild zur Vermittlung oder zum Nachweis eines Immobilienobjekts. Für den Vertragsschluss ist keine besondere Form erforderlich.
(2) Mit der erstmaligen Nutzung der Leistungen von Immo Hild erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Immo Hild.
(3) Der Maklervertrag berechtigt Immo Hild zur Erbringung der vereinbarten Maklerleistungen und zur Einbeziehung von Dritten im Rahmen der Erfüllung des Auftrags, sofern dies zur Vermittlung oder zum Nachweis von Objekten erforderlich ist.
(4) Der Auftrag erstreckt sich auf die vom Makler angebotenen oder vermittelten Objekte, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, Immo Hild alle zur Vermittlung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
§ 4 Angebote
(1) Sämtliche Immobilienangebote der Immo Hild sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung oder durch Abschluss eines notariellen Kauf- oder Mietvertrages zustande.
(2) Änderungen der Angebote, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder andere Verfügungen über die angebotenen Objekte bleiben ausdrücklich vorbehalten, auch wenn der Makler bereits Vermittlungstätigkeiten ausgeübt hat.
(3) Immo Hild übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen, insbesondere wenn diese von Dritten, wie Eigentümern, Verwaltern oder sonstigen Vertragspartnern stammen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben und Informationen, die zur Entscheidungsfindung erforderlich sind, eigenständig zu überprüfen und sich nicht ausschließlich auf die Angaben von Immo Hild zu verlassen.
(5) Die Nutzung der angebotenen Objektdaten ist ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Immo Hild ist untersagt.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Sämtliche von Immo Hild dem Kunden übermittelten Informationen, insbesondere Exposés, Objektangaben, Grundrisse und sonstige Unterlagen, sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
(2) Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Immo Hild.
(3) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist er verpflichtet, Immo Hild eine Schadenersatzprovision in Höhe der vertraglich vereinbarten Maklerprovision zu leisten, soweit durch die unbefugte Weitergabe ein provisionspflichtiger Vertrag zustande kommt.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche von Immo Hild bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, alle erhaltenen Informationen sorgfältig vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und diese nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten zu verwenden.
§ 6 Provision
(1) Die Höhe der Maklerprovision richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Immo Hild. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Maklerprovision als vereinbart. Provisionssätze: a) bei Kaufverträgen: 4,76 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % , b) bei Mietverträgen (Wohnraum): 2,38 Monatskaltmieten inklusive 19 % Mehrwertsteuer, bei Gewerberaum- Mietverträgen (Gewerbe/Selbständige): 3 Monatskaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Es kann auch keine oder eine andere Provisionshöhe vereinbart sein.
(2) Die Provision wird fällig, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis von Immo Hild ein verbindlicher Kauf- oder Mietvertrag über die vom Makler angebotene Immobilie zustande kommt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag unter Mitwirkung anderer Parteien oder über Dritte geschlossen wird, sofern die Grundlage des Vertragsschlusses auf der Tätigkeit von Immo Hild beruht.
(3) Der Provisionsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kauf- oder Mietvertrag vom Kunden oder einer anderen Partei widerrufen, aufgehoben oder aus sonstigen Gründen nicht erfüllt wird, soweit der Makler seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat.
(4) Der Anspruch auf Zahlung der Provision bleibt für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab Zustandekommen des Hauptvertrags bestehen, auch wenn der Vertrag nachträglich aufgehoben oder geändert wird, sofern die provisionspflichtige Vertragsgrundlage weiterhin besteht.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Provision an Immo Hild ohne Abzüge und innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Immo Hild berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(6) Sofern die Provision ganz oder teilweise von Dritten, z.B. dem Verkäufer oder Vermieter, geschuldet wird, wird der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung erst dann befreit, wenn die Provision vollständig und nachweislich an Immo Hild gezahlt wurde.
(7) Weitere Ansprüche auf Provision entstehen nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 7 Haftung
(1) Immo Hild haftet dem Kunden gegenüber nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Eigentümer, Behörden, Bauträgern oder sonstigen Dritten übermittelten Angaben, insbesondere zu Objektdaten, Flächen, Preisen oder rechtlichen Gegebenheiten, übernimmt Immo Hild keine Gewähr. Eine eigenständige Prüfung dieser Informationen erfolgt durch den Makler nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(3) Immo Hild haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dritten entstehen, welche dem Kunden lediglich empfohlen wurden (z. B. Handwerker, Architekten, Notare, Finanzierungsberater, Energieberater). Empfehlungen erfolgen unverbindlich und ohne Übernahme einer Gewährleistung oder Haftung für deren Leistungen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Schäden, für die Immo Hild haftbar gemacht werden soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Anzeigepflicht, so ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
(6) Jegliche Ansprüche gegen Immo Hild aus dem Maklervertrag verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von dem Schaden und der Person des Schädigers. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Immo Hild ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Maklertätigkeit nach eigenem Ermessen andere Makler, Dienstleister oder Kooperationspartner (nachfolgend „Dritte“) im In- und Ausland, auch außerhalb der Europäischen Union, einzuschalten oder mit diesen zusammenzuarbeiten. Eine besondere Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
(2) Die Einbindung Dritter erfolgt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Maklerpflichten. Dies betrifft insbesondere den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten (z. B. Werbemaßnahmen, Besichtigungen, Datenerhebung, Erstellung von Exposés, Anfragenbearbeitung oder Marktanalysen).
(3) Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem eingeschalteten Dritten kommt nur dann zustande, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. In einem solchen Fall gelten ausschließlich die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Dritten. Immo Hild übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Dritten.
(4) Immo Hild haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus Handlungen oder Unterlassungen von eingeschalteten Dritten resultieren, es sei denn, Immo Hild hat bei deren Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl besteht nicht.
(5) Die Zusammenarbeit mit Dritten dient der Effizienzsteigerung und Reichweitenerweiterung der angebotenen Dienstleistungen. Immo Hild bleibt auch bei Einschaltung Dritter alleiniger Vertragspartner des Kunden im Rahmen des Maklervertrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Sofern Dritte Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, verpflichtet sich Immo Hild, datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten und mit den Dritten entsprechende Datenschutzvereinbarungen abzuschließen.
§ 9 Vorkenntnis
(1) Ist dem Kunden eine von Immo Hild angebotene Immobilie bereits vor dem Nachweis oder der Vermittlungstätigkeit durch den Makler bekannt, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt des Angebots, schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss die konkrete Quelle der Vorkenntnis und gegebenenfalls geeignete Nachweise enthalten (z. B. Exposé eines anderen Anbieters, E-Mail-Korrespondenz, Inserat mit Datum).
(2) Erfolgt innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 keine schriftliche Anzeige durch den Kunden, so gilt das Objekt als nicht bekannt. In diesem Fall wird vermutet, dass der Nachweis durch Immo Hild erfolgt ist. Der Kunde erkennt damit den Maklervertrag mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, insbesondere der Provisionspflicht, an.
(3) Die bloße Behauptung der Vorkenntnis ohne Nachweis genügt nicht, um den Provisionsanspruch des Maklers auszuschließen. Es obliegt dem Kunden, substantiiert darzulegen und nachzuweisen, dass ihm das Objekt tatsächlich bereits vor der Tätigkeit des Maklers vollständig und nachweislich bekannt war.
(4) Wird ein Angebot durch Immo Hild lediglich an eine andere juristische oder natürliche Person weitergeleitet, die dem Kunden nahesteht (z. B. Ehepartner, Familienmitglied, Gesellschaft, an der der Kunde beteiligt ist), so gilt dies ebenfalls als Nachweis gegenüber dem Kunden, es sei denn, dieser weist eine eigene frühere Kenntnis im Sinne dieses Paragraphen nach.
(5) Im Falle eines rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Nachweises der Vorkenntnis bleibt dem Makler die Möglichkeit unbenommen, durch ergänzende Vermittlungsleistungen dennoch einen Provisionsanspruch zu begründen, sofern durch sein Tätigwerden letztlich ein Vertragsabschluss erfolgt.
§ 10 Datenschutz
(1) Immo Hild erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Erhebung erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Maklers erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
(2) Die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereitgestellten personenbezogenen Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Objektangaben, Bonitätsunterlagen) werden von Immo Hild ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Durchführung der Maklertätigkeit erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
(3) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung des Maklerauftrags erforderlich ist (z. B. an Eigentümer, Interessenten, Notare, Finanzierungsvermittler, Handwerker oder IT-Dienstleister) oder der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau nach Art. 44 ff. DSGVO sichergestellt ist oder der Kunde darin eingewilligt hat.
(4) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Darüber hinaus hat er ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Löschung seiner personenbezogenen Daten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 15 ff. DSGVO).
(5) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Immo Hild, Inhaber: [Dein vollständiger Name/Anschrift einfügen], E-Mail: [deine E-Mail-Adresse]. Weitere Informationen zum Datenschutz können jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder über eine etwaig bestehende Datenschutzerklärung eingesehen werden.
(6) Der Kunde erklärt sich durch Inanspruchnahme der Leistungen mit der beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g, 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde Immo Hild mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:
Hild Immobiliendienstleistungen - Immo Hild
[Marie-Curie-Straße 9, 74321 Bietigheim-Bissingen]
E-Mail: [angelos.hild@immohild.de]
Telefon: [+49 (0) 176 42594027]
(3) Der Widerruf kann unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsformulars erfolgen, das dem Kunden separat zur Verfügung gestellt wird. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
(4) Bei wirksamem Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Makler auf ausdrückliches Verlangen des Kunden bereits mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, so ist der Kunde verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).
(5) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bewusst ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(6) Die Widerrufsbelehrung mit weiterführenden Informationen wird dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gesondert in Textform übermittelt.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers Immo Hild, 74321 Bietigheim-Bissingen.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigsburg vereinbart. Diese Regelung gilt insbesondere, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler Immo Hild hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 13 Folgen des Widerrufs
(1) Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gemäß § 355 BGB, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Maklerprovision, sofern bis zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Dienstleistung durch den Makler erbracht wurde.
(2) Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB), und wird der Vertrag nach vollständiger Erfüllung widerrufen, besteht kein Widerrufsrecht mehr.
(3) Wird der Vertrag nach Beginn, aber vor vollständiger Leistungserbringung widerrufen, ist der Verbraucher verpflichtet, dem Makler Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB). Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Maklertätigkeit im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.
(4) Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an die im Impressum angegebene Anschrift des Maklers zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
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